VFBbB-Mitgliedschaft

Wir suchen Mitglieder und Gönner, die sowohl aktiv als auch passiv die Begeisterung am bewegten Bild mitfördern und dadurch mitunter die nachhaltige Durchführung des Gässli Film Festivals ermöglichen.
Vereinsmitglieder profitieren von verschiedenen Leistungen (z.B. vergünstigte Mietkonditionen des Vereinlokals), treffen die Vorauswahl der Wettbewerbsfilme am Gässli Film Festival und haben exklusiven Zutritt zu ausgewählten Festivalaktivitäten. 
 
Seit dem Jahr 2016 vereinen wir Mitglieder und Gönner, die sowohl aktiv als auch passiv unsere Förderprojekte unterstützen und damit das Medium Film in Basel dem Publikum zugänglich machen. Nebst den Initiativen im Filmhaus Basel steht die Durchführung des Gässli Film Festivals im Vordergrund. Passivmitglieder leisten einen reduzierten Mitgliederbeitrag und erhalten für sämtliche Anlässe eine persönliche Einladung. Aktivmitglieder wirken bei der Organisation und Durchführung von Projekten mit und haben nebst den Benefits der Passivmitgliedschaft insbesondere bei der Durchführung des Gässli Film Festivals ein Stimmrecht bei der Filmauswahl. 

Bei Fragen stehen wir natürlich auch jederzeit zur Verfügung: Kontakt 

Mitgliedschaften:

Passives Vereinsmitglied Einzelperson bis 20 Jahre (CHF 20.-/Jahr)
Aktives Vereinsmitglied Einzelperson bis 20 Jahre (CHF 100.-/Jahr)
Passives Vereinsmitglied Einzelperson (CHF 50.-/Jahr)
Aktives Vereinsmitglied Einzelperson (CHF 300.-/Jahr)
Passives Vereinsmitglied Unternehmen (CHF 250.-/Jahr)
Aktives Vereinsmitglied Unternehmen (CHF 500.-/Jahr)
Gönner_in (einmaliger Betrag)

Steuerbefreiung

Gemäss Beschluss der Steuerverwaltung Basel-Stadt ist für den Verein für die Förderung der Begeisterung am bewegten Bild die Steuerbefreiung sowohl für kantonale Steuern wie auch die direkte Bundessteuer anerkannt. Spenden erfüllen somit grundsätzlich die Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit. Ein Abzug bei der direkten Bundessteuer ist nach oben auf maximal 20% vom Reineinkomen pro Steuerjahr begrenzt. Eine Begrenzung der Höhe der Abzugsfähigkeit betreffend kantonale Steuern ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt.